Immobilienkauf Portugal: Tipps zum Grunderwerb
Bei einem Immobilienkauf in Portugal gibt es wenige bürokratische Hürden. Verträge sollten allerdings genau geprüft werden.
Viel Sonne, eine reizvolle Landschaft und gute Fluganbindung sind Gründe, weshalb viele Deutsche einen Immobilienkauf in Portugal in Erwägung ziehen. Außerdem spielt das Land als Alternative zu Spanien eine große Rolle. Hinzu kommen die zahlreichen Golfplätze insbesondere an der Algarve, die eine wohlhabende Klientel anlocken.
Die Immobilienpreise in dieser Region sind höher als im Norden Portugals, teurer ist auch die Landeshauptstadt Lissabon. Im Zuge der Wirtschaftskrise sind die Immobilienpreise stark gefallen. Die Regierung versucht den Markt wieder anzukurbeln, beispielsweise durch Steuervorteile für Rentner, die sich in Portugal niederlassen - bisher allerdings erfolglos.
Immobilienkauf in Portugal: Verträge genau prüfen
Jeder EU-Bürger kann ohne Einschränkungen einen Immobilienkauf in Portugal tätigen. Wie in vielen anderen südeuropäischen Ländern ist in Portugal ein Kaufvertrag ohne notarielle Beurkundung rechtlich bindend. Die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien (DSA) rät, auch einen Vorvertrag sehr genau zu prüfen. Entscheidend ist nicht, wie das Dokument heißt, sondern was drin steht. Oftmals handele es sich bei Vorverträgen inhaltlich bereits um gültige Kaufverträge - mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Die LBS empfiehlt: Auch Vorverträge sollten notariell beglaubigt werden und alle Regelungen bis zur endgültigen Beurkundung des Kaufvertrages enthalten.
Nach Abschluss des Kaufvertrages muss sich der neue Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Üblicherweise wickelt ein Rechtsanwalt den notariellen Kaufvertrag bei einem portugiesischen Notar oder Konsul ab.
Besonderheiten beim Immobilienkauf in Portugal
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Bauplätze: Überprüfen Sie beim Kauf eines Grundstücks, ob dieses bebaut werden darf. Bereits vorliegende Baugenehmigungen können in Portugal zurückgezogen werden.
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Eigentumswohnungen: Überprüfen Sie, ob die Wohnung als selbstständige Einheit im Grundbuch aufgeführt ist.
Stand: Februar 2015